Zaiho
unser Shiba Inu erzählt bildlich sein Leben.
Shiba Zaiho fährt mit der Bahn
Bei der Deutschen Bahn sind die Bedingungen zur Befördung eines Hundes festgelegt, aber wir haben eine Lücke gefunden, zumindest eine kostenlose Alternative geschaffen.
Meiner Meinung sollten unsere geliebten Vierbeiner nicht in der Rubrik Handgepäck, Traglast und Tiere stehen.
Ich finde es unfair, dass nur kleine Hunde in die Tasche dürfen. Ich fing an mit Zaiho zu üben, dass er in eine große Reisetasche (Sporttasche) springt und dort am Anfang nur einige Sekunden drin blieb (egal ob er saß oder stand). Nach einer Woche waren es schon ein paar Minuten die geduldig absolviert wurden. Er hat es schnell und gerne gelernt.
Die Fahrkartenkontrolleure (innen) fangen meistens schon an zu schmunzeln wenn sie uns entdecken.
Auszug aus den Bedingungen der Deutschen Bahn.
7.3 Tiere
Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen
wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so
beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind.
Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Diese Hunde werden zum halben Normal- oder Sparpreis (Nr. 3.3) befördert. Ein BahnCard-Rabatt ist ausgeschlossen. Der Aufpreis für ICE Sprinter (s. Nr. 3.8) ist nicht zu zahlen. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, nicht mitgenommen werden. Des weiteren sind Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom Maulkorbzwang ausgenommen.
Quelle:
http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_befoerderungsbedingungen.shtml
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2010/MDB74893-gesamtdatei_fassung_01_04_2010.pdf
Seite 13 von 149
7. Mitnahme von Handgepäck, Traglasten und Tieren.

